In Miltenberg sind Stiftungseigentum die Pfarrkirche, das Pfarrhaus, das Gemeindezentrum und der Kindergarten Maria-Hilf sowie die Laurentiuskapelle mit dem Laurentiusfriedhof.Das ehemalige Franziskanerkloster ist Eigentum des Bischöflichen Stuhles Würzburg.
Wie setzt sich die Kirchenverwaltung zusammen?
Die Kirchenverwaltung besteht aus dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand und den jeweils auf sechs Jahre gewählten Mitgliedern. Ein Mitglied des Pfarrgemeinderates nimmt an den Sitzungen der Kirchenverwaltung als beratendes Mitglied ohne Stimmrecht teil. Für den Zeitraum 2018 bis 2024 sind in der Kirchenstiftung St. Jakobus als Mitglieder der Kirchenverwaltung gewählt:
Hans Dieter Arnold (Kirchenpfleger)
Maria Breunig
Klaus Huhn
Elli Keller
Wolfgang Klietsch
Helmut Schwab
Die Mitglieder der Kirchenverwaltung werden zu Beginn der Amtszeit vom Kirchenverwaltungsvorstand auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben sowie die Wahrung der Verschwiegenheit (in Personalangelegenheiten, Steuergeheimnis, kirchliches Meldewesen, Datenschutz) per Handschlag verpflichtet.
Was ist die Kirchenverwaltung?
Die Kirchenverwaltung ist das Gremium in der Pfarrei, das zusammen mit dem Pfarrer die Kirchenstiftung sowohl nach innen als auch nach außen in allen rechtlichen Angelegenheiten vertritt. Sie beschließt den Haushalt und trägt die Verantwortung über das Stiftungsvermögen. Sie setzt außerdem die Höhe des Kirchgeldes fest
Welche Aufgaben hat sie?
Zu ihren Aufgaben gehören u.a. die gewissenhafte und sparsame Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens, die Beschaffung und der Unterhalt der Einrichtung der Kirchen sowie der Ausstattung der Diensträume, Gemeindezentren, Kindergärten, die Anerkennung der Jahresrechnung, der Abschluss von Arbeitsverträgen und sonstigen Verträgen, die Beratung von Zuschüssen, die Beratung und der Beschluss von durchzuführenden Baumaßnahmen und die Entscheidung über den Verwendungszweck der freiwilligen Zuwendungen.
Was macht der Kirchenpfleger?
Die Kirchenverwaltung wählt aus ihrer Mitte den Kirchenpfleger. Seine Aufgabe besteht aus der Kassen- und Rechnungsführung für das Kirchenstiftungsvermögen sowie den dazugehörigen Aufgabengebieten.
Wie ist die Arbeit organisiert?
Der Kirchenverwaltungsvorstand lädt die Mitglieder zu den Sitzungen ein, so oft die Aufgaben es erfordern, mindestens allerdings zweimal im Jahr. Die Kirchenverwaltung wird durch Beschlussfassung tätig. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Kein anwesender Stimmberechtigter darf sich der Stimme enthalten.
Wie unterscheiden sich Kirchenverwaltung und Pfarrgemeinderat?
Die Kirchenverwaltung dient der Verwaltung der Kirchenstiftung. Der Pfarrgemeinderat berät und unterstützt den Pfarrer maßgeblich bei der Seelsorge sowie pastoralen und liturgischen Aufgaben. Es handelt sich um jeweils eigenständige Gremien. Vor bedeutenden Entscheidungen der Kirchenverwaltung ist der Pfarrgemeinderat rechtzeitig zu informieren und zu hören.