Der Pfarrgemeinderat ist
ein von den Gemeindemitgliedern gewähltes Gremium. Im Pfarrgemeinderat sind Laien engagiert, die gemeinsam mit den hauptamtlichen, pastoralen Verantwortlichen (also Pfarrer, Gemeindereferent*in und/oder Pastoralreferent*in) in die Pfarrei wirken.
Für die Aufgaben des Pfarrgemeinderates
gibt es eine Satzung ( http://www.pgr-dioezesanrat.bistum-wuerzburg.de/satzung-u--wahlordnung/ ).
Der Pfarrgemeinderat trifft sich
in der Regel alle zwei Monate. Seine Hauptarbeit findet in den Sachausschüssen statt.
Die Sitzungen des Pfarrgemeinderates sind generell öffentlich.